PACKUNGEN & UNTERNEHMEN
Zu beachten ist die Europäische Verordnung 2013/3S/EU, die seit Juli 2016 in europäischen Unternehmen in Kraft ist und die Beschränkungen für die Exposition der Öffentlichkeit und der Arbeitnehmer gegenüber elektromagnetischen Feldern in Unternehmen vorsieht.
Die französische Regierung hat diese europäische Regelung berücksichtigt, da die französischen Arbeitgeber nach einem Gesetz vom August 2016 unter Strafe erheblicher Geldbußen ab dem 1. Januar 2017 die neuen Vorschriften zum Schutz ihrer Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern, die von den vielen in Unternehmen vorhandenen elektromagnetischen Geräten emittiert werden, einhalten müssen.
Die französische Regierung hat diese Regelung berücksichtigt Um Ihre Arbeiter zu schützen und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, bieten wir Ihnen verschiedene Pakete an.